Schuljahresbeginn 2020 während der SARS-COV-2-Krise II

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

Sie erhalten / Ihr erhaltet jetzt am Wochenende die neuesten Informationen zur Beachtung auf dem üblichen Kommunikationsweg sowie hier für einen gemeinsamen, erfolgreichen Schulstart in Pandemie-Zeiten:

Elternbrief des Kultusministers

Umgang-mit-Krankheits-und-Erkaeltungssymptomen-bei-Kindern-und-Jugendlichen

Hygieneplan 5.0 des Landes

Anlagen zum Hygieneplan 5.0

Es gelten weiterhin meine ersten Hinweise zum JGS-Schulstart vom 05.08.2020.

Außerdem:

  • Da das Kiosk zunächst nicht geöffnet wird und der Wasserspender nicht zur Verfügung steht: Bitte achten Sie / achtet auf ausreichend Wasser für den Vormittag und ggf. ein Frühstück!
  • Bitte prüfen Sie genau den Gesundheitszustand: Wer krank ist bleibt zu Hause!
  • Es besteht eine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) der Landesregierung auf dem Schulhof und im Gebäude bis zu den Unterrichtsräumen. Es läuft niemand ohne Anweisung einer Lehrkraft im Schulgebäude herum.
    Bitte geeignete Masken dabei haben und ordnungsgemäß benutzen!
  • Dieser Hygieneplan der JGS gilt ab Schulstart – Besprechung am Montag.
  • Bitte stellt euch am Montag ab 07:10 Uhr zu eurer Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer in diesen Bereichen: Aufstellungsplan.
    Die Treffpunkte gelten auch bei leichtem Regen – bitte ggf. Regenschutz anziehen!
  • Haltet ganz klaren Abstand zu Schülerinnen und Schülern – insbesondere aus anderen Jahrgängen! (Abstand im Unterricht nach Anweisung.)
  • Anliegen an das Sekretariat erfolgen ausschließlich per Mail oder Telefon. Ggf. können Termine vereinbart werden. Der SEK-Briefkasten für SEK, Lehrkräfte soll weiterhin verwendet werden.
  • Für den Fall, dass Schüler/innen über das Distanzlernen am Unterricht “teilnehmen” oder eine erneute Schulschließung erfolgt, hat die Gesamtkonferenz folgendes Konzept beschlossen: Konzept Distanzlernen.
    Wichtig: Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Aufgaben zu erledigen und „mit zu lernen“. Sie werden voll bewertet, schreiben in der Regeln nachmittags die schriftlichen Arbeiten mit oder erhalten weitere Aufträge, die schriftliche Arbeiten ersetzen.
  • Die Befreiung vom Präsenzunterricht muss über das Sekretariat mit ärztl. Attest beantragt werden, wenn nicht bereits erfolgt.
    Eine Person über 60 Jahre im gleichen Hausstand ist kein Genehmigungsgrund mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Holzhauer
Schulleiter