Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 bis 6, bei denen mindestens ein Elternteil in einer sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig ist, wird eine Notbetreuung gewährleistet.
Diese Notbetreuung findet – bei Bedarf – im Rahmen der Kooperation am Gymnasium Gernsheim (OASE) von 07:00 – 15:00 Uhr statt.
Ergänzung 28.03.2020:
1.)
Während der Osterferien wird eine Notbetreuung bei dringendem Bedarf angeboten. (Zum Anmeldeverfahren – siehe unten.)
2.)
Zudem wird eine erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen angeboten. Diese ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste
(s. anliegendes hkm-musterformular_notbetreuung_an_den_wochenenden_und_feiertagen).
Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Alleinerziehend oder
- der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
Bitte melden Sie sich umgehend oder spätestens zwei Tage vor dem Bedarf per Mail mit dem entsprechenden Formular.
3.)
Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung orientiert sich dabei am Entwicklungsalter, nicht allein an den Klassenstufen 1 bis 6, und umfasst daher für diese Schülerinnen und Schüler alle Altersstufen.
Ergänzung 21.03.2020:
Die Landesregierung hat am 21.03.20 folgende zwei Punkte bezüglich der Anspruchsberechtigung ergänzt:
1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
• Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten
Bereiche tätig ist.
Bitte melden Sie sich möglichst zeitnah per Mail, wenn Sie keine Betreuung gewährleisten können und Sie anspruchsberechtigt sind.
Außerdem:
Es gibt ein neues Formular das bei Neuanmeldungen zu verwenden ist (siehe unten) und die Gruppengrößen sollen max. 3-5 Kinder mit Sicherheitsabständen betragen.
Ob Sie Anspruch auf eine Notbetreuung haben, können Sie den detaillierten Hinweisen des Hessischen Sozialministeriums entnehmen: